- Allgemeine Geschäftsbedingungen
der katholischen Familienbildungsstätte Haus der Familie gGmbH und der Elternschule in Kooperation mit dem Klinikum Dritter Orden, gültig seit 01.01.2014.
Stand: 04.04.2023
1. Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmenden zu einer Veranstaltung und der Annahme der Anmeldung durch das Haus der Familie zustande.
Mit dem Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich der/die Teilnehmer*In zur Zahlung der Kursgebühr.
Die Anmeldungen werden vom Haus der Familie in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
Bei zu geringer Teilnehmer*Innenzahl kann der Kurs bei gleicher Kursgebühr gekürzt oder nach Absprache die Gebühr erhöht werden.
Wenn der Kurs aufgrund von Umständen, die keine der Parteien zu verschulden hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, nicht in Präsenz stattfinden kann, erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, an dem Kurs online teilzunehmen. Der/die Teilnehmende kann in diesem Falle die Erklärung seines/ihres Einverständnisses bis zu 14 Tage vor Kursbeginn in Textform widerrufen. (siehe 2.3.) Hier wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
1.2. Bezahlung
Die vereinbarte Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
2. Rücktritt vom Vertrag
• wenn die angegebene Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird,
• wenn der/die vom Haus der Familie verpflichtete Referent*In aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des
Hauses der Familie liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.
Über Kursabsagen informieren wir Sie per SMS.
2.2. Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung bis zu 14 (vierzehn) Tage vor dem ersten Veranstaltungstermin mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 vom Vertrag zurücktreten. Danach wird die volle Kursgebühr fällig.
2.3. Kursabsagen werden nur schriftlich in der Geschäftsstelle entgegengenommen (info@hausderfamilie.de) und müssen von uns bestätigt werden, um wirksam zu sein. Abmeldungen über E-Mail sind nur wirksam, wenn sie von uns innerhalb der Abmeldefrist schriftlich bestätigt werden.
2.4. Die Rückerstattung der Kursgebühr für einzelne, nicht besuchte Kurstage ist nicht möglich. Sie ist auch nicht möglich im Fall der Erkrankung Ihres Kindes oder von Ihnen selbst. Auch versäumte Kurstage können weder rückerstattet noch in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
- 40 % Ermäßigung erhalten Familien in Leistungsbezug (ALG II, SGB XII, Wohngeld) und Personen mit einem München-Pass.
- Bei Kursbesuchen durch Geschwisterkinder (im selben Kurs) erhalten Sie für das 2. Kind und für jedes weitere Kind eine Ermäßigung von 30%.
- Jüngere Geschwisterkinder unter 9 Monaten können kostenfrei in die Eltern-Kind-Kurse mitgebracht werden.
Für Kurse, die von Krankenkassen bezuschusst werden, kann keine Ermäßigung gewährt werden.
4. Geburts- und Rückbildungskurse
- Geburtsvorbereitungskurse für Frauen
- Geburtsvorbereitungskurse für Paare
- Rückbildungskurse ohne Baby
- Rückbildungskurse mit Baby
Die Kurskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren und der Referent*Innenleistung.
Die Gebühren beinhalten die Verwaltungsgebühr, ggf. die Gebühr für den Partner und ggf. die Gebühr für ein Babynachtreffen.
4.1 Kurse von Hebammen
4.4.1. Regelung für Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Hebammenleistung werden direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung über die Abrechnungsstelle ´MUC Vorhammer / HebRech GmbH & Co. KG abgerechnet.‘ abgerechnet. Dazu benötigen wir bei Kursbeginn Ihre Krankenversicherungskarte.
Die Verwaltungsgebühren müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Nichterscheinen im Kurs erhalten Sie eine Rechnung über die Kassenleistungen, die wir aufgrund Ihrer Abwesenheit nicht geltend machen konnten. Diese wird von der Abrechnungsstelle ´MUC Vorhammer / HebRech GmbH & Co. KG erstellt und von Ihrem Konto eingezogen.
Bitte beachten: Einzelne Kursstunden, an denen Sie nicht teilnehmen, werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.
4.1.2. Regelung für Privatversicherte und Selbstzahler
Sie (teilnehmende Mutter) erhalten nach Kursende eine Rechnung von der Abrechnungsstelle ´MUC Vorhammer / HebRech GmbH & Co. KG über die Referentenleistung. Diese reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Verwaltungsgebühren müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
4.2. Kurse von Physiotherapeut*Innen
Bitte lassen Sie sich vor Kursbeginn von Ihrer Krankenkasse schriftlich zusichern, dass die Kurskosten der Physiotherapeutin erstattet werden.
Bis 1,5 Jahre nach Leistungserbringung kann die Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
4.3. Kurse von Geburtsvorbereiterin*Innen
Bitte lassen Sie sich vor Kursbeginn von Ihrer Krankenkasse schriftlich zusichern, dass die Kurskosten der Geburtsvorbereiterin erstattet werden.
Bis 1,5 Jahre nach Leistungserbringung kann die Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Für Kurse von Hebammen, Geburtsvorbereiterin*Innen und Physiotherapeut*Innen gilt:
Teilnehmende Partner erhalten nach Kursende vom Haus der Familie eine Teilnahmebestätigung über die Kursgebühr. Rechnung und Teilnahmebestätigung können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung einreichen, da manche Kassen sich an den Kosten beteiligen.
5. Urheberschutz
6. Haftung
Die Aufsichtsplicht liegt bei den Eltern, außer in den Kinderkursen.
Die Haftung des Hauses der Familie ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.