Impressum

Haus der Familie - 


kath. Familienbildungsstätte gGmbH
Machtlfinger Str. 5
81379 München
Tel: 089/28 81 31 - 0 

info@hausderfamilie.de

Geschäftsführung: Martina Ferner

Verantwortlich für den Inhalt der WebSite: Martina Ferner
Gestaltung und Design: Judith Pichler
Aktualisierung der Website: Margarita Pfanzelt

HRB 233275
Registergericht München


Technische Umsetzung:


cmxKonzepte GmbH & Co. KG 
Altusrieder Str. 17
D-87764 Legau 

Tel.: 08330 213 78-00 
Fax: 08330 213 78-29 

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www.cmxkonzepte.de 


Fotografie/Bildquellen:


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Peter Braun

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der katholischen Familienbildungsstätte Haus der Familie gGmbH und der Elternschule in Kooperation mit dem Klinikum Dritter Orden, gültig seit 01.01.2014.
Stand: 04.04.2023

1. Anmeldung

1.1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmenden zu einer Veranstaltung und der Annahme der Anmeldung durch das Haus der Familie zustande.
Mit dem Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich der/die Teilnehmer*In zur Zahlung der Kursgebühr.
Die Anmeldungen werden vom Haus der Familie in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
Bei zu geringer Teilnehmer*Innenzahl kann der Kurs bei gleicher Kursgebühr gekürzt oder nach Absprache die Gebühr erhöht werden.
Wenn der Kurs aufgrund von Umständen, die keine der Parteien zu verschulden hat, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, nicht in Präsenz stattfinden kann, erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, an dem Kurs online teilzunehmen. Der/die Teilnehmende kann in diesem Falle die Erklärung seines/ihres Einverständnisses bis zu 14 Tage vor Kursbeginn in Textform widerrufen. (siehe 2.3.) Hier wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.

1.2. Bezahlung

Die vereinbarte Kursgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

Die Kursgebühr wird in der Regel ca. 5 Tage vor  Kursbeginn per SEPA Lastschrift eingezogen. Die Lastschrift ist jederzeit widerrufbar. Wird von Ihrer Bank die Lastschrift abgelehnt, müssen wir die dadurch entstehenden Kosten an Sie weiterleiten.

2. Rücktritt vom Vertrag

2.1. Das Haus der Familie kann von dem Vertrag zurücktreten,

•    wenn die angegebene Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird,
•    wenn der/die vom Haus der Familie verpflichtete Referent*In aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des
      Hauses der Familie liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.

Über Kursabsagen informieren wir Sie per SMS.

2.2. Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung bis zu 14 (vierzehn) Tage vor dem ersten Veranstaltungstermin mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 vom Vertrag zurücktreten. Danach wird die volle Kursgebühr fällig.

2.3. Kursabsagen werden nur schriftlich in der Geschäftsstelle entgegengenommen (info@hausderfamilie.de) und müssen von uns bestätigt werden, um wirksam zu sein. Abmeldungen über E-Mail sind nur wirksam, wenn sie von uns innerhalb der Abmeldefrist schriftlich bestätigt werden.

2.4. Die Rückerstattung der Kursgebühr für einzelne, nicht besuchte Kurstage ist nicht möglich. Sie ist auch nicht möglich im Fall der Erkrankung Ihres Kindes oder von Ihnen selbst. Auch versäumte Kurstage können weder rückerstattet noch in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

3. Ermäßigungen ab einer Kursgebühr über EUR 20,00
•    40 % Ermäßigung erhalten Familien in Leistungsbezug (ALG II, SGB XII, Wohngeld) und Personen mit
      einem München-Pass.
•    Bei Kursbesuchen durch Geschwisterkinder (im selben Kurs) erhalten Sie für das 2. Kind und für jedes
     weitere Kind eine Ermäßigung von 30%.
•    jüngere Geschwisterkinder unter 9 Monaten können kostenfrei in die Eltern-Kind-Kurse mitgebracht werden.

Für Kurse, die von Krankenkassen bezuschusst werden, kann keine Ermäßigung gewährt werden.

4. Geburts- und Rückbildungskurse
•    Geburtsvorbereitungskurse für Frauen
•    Geburtsvorbereitungskurse für Paare
•    Rückbildungskurse ohne Baby
•    Rückbildungskurse mit Baby

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel 14 Stunden bei Geburtsvorbereitungskursen und 10 Stunden bei Rückbildungskursen. Bei Belegung von zusätzlichen Stunden müssen die Kosten selbst getragen werden.
Die Kurskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren und der Referent*Innenleistung.
Die Gebühren beinhalten die Verwaltungsgebühr, ggf. die Gebühr für den Partner und ggf. die Gebühr für ein Babynachtreffen.

4.1 Kurse von Hebammen

4.4.1. Regelung für Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Hebammenleistung werden direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung über die Abrechnungsstelle ´MUC Vorhammer / HebRech GmbH & Co. KG abgerechnet.‘ abgerechnet. Dazu benötigen wir bei Kursbeginn Ihre Krankenversicherungskarte.
Die Verwaltungsgebühren müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Nichterscheinen im Kurs erhalten Sie eine Rechnung über die Kassenleistungen, die wir aufgrund Ihrer Abwesenheit nicht geltend machen konnten. Diese wird von der Abrechnungsstelle ´MUC Vorhammer / HebRech GmbH & Co. KG erstellt und von Ihrem Konto eingezogen.
Bitte beachten: Einzelne Kursstunden, an denen Sie nicht teilnehmen, werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.

4.1.2. Regelung für Privatversicherte und Selbstzahler
Sie (teilnehmende Mutter) erhalten nach Kursende eine Rechnung von der Abrechnungsstelle ´MUC Vorhammer / HebRech GmbH & Co. KG über die Referentenleistung. Diese reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Verwaltungsgebühren müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

4.2. Kurse von Physiotherapeut*Innen

Es muss die komplette Kursgebühr vorauslagt werden. Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist hier nicht möglich. Über den Betrag erhalten Sie am Ende des Kurses eine Bestätigung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Bitte lassen Sie sich vor Kursbeginn von Ihrer Krankenkasse schriftlich zusichern, dass die Kurskosten der Physiotherapeutin erstattet werden.
Bis 1,5 Jahre nach Leistungserbringung kann die Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
 
4.3. Kurse von Geburtsvorbereiterin*Innen

Es muss die komplette Kursgebühr vorauslagt werden. Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist hier nicht möglich. Über den Betrag erhalten Sie am Ende des Kurses eine Bestätigung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
 
Bitte lassen Sie sich vor Kursbeginn von Ihrer Krankenkasse schriftlich zusichern, dass die Kurskosten der Geburtsvorbereiterin erstattet werden.
Bis 1,5 Jahre nach Leistungserbringung kann die Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Für Kurse von Hebammen, Geburtsvorbereiterin*Innen und Physiotherapeut*Innen gilt:
Teilnehmende Partner erhalten nach Kursende vom Haus der Familie eine Teilnahmebestätigung über die Kursgebühr. Rechnung und Teilnahmebestätigung können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung einreichen, da manche Kassen sich an den Kosten beteiligen.

5. Urheberschutz

Das Fotografieren in Kursen und das Mitschneiden von Veranstaltungen ist nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Hauses der Familie auf keine Weise vervielfältigt werden. Auch während Online Veranstaltungen dürfen keinerlei Ton- und Bildaufnahmen gemacht, sowie kein fremdes Material kopiert und weiterverbreitet werden.

6. Haftung

Die Aufsichtsplicht liegt bei den Eltern, außer in den Kinderkursen.

Die Haftung des Hauses der Familie ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.


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